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   BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62   

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BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62 (https://dejure.org/1962,248)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1962 - GSSt 1/62 (https://dejure.org/1962,248)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1962 - GSSt 1/62 (https://dejure.org/1962,248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht - Sachliche Zuständigkeit des Gerichts als Strafverfahrensvoraussetzung - Berücksichtigung von Verfahrensvoraussetzungen von Amts wegen - Unterscheidung zwischen Jugendrichter und Amtsrichter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 79
  • NJW 1963, 60
  • MDR 1963, 64
  • JR 1963, 67
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 439/58
    Auszug aus BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
    Da es mit dieser Meinung in Gegensatz zu dem Beschluß BGHSt 13, 157 tritt, hat es die Frage gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Der zur Entscheidung, berufene 1. Strafsenat will seinerseits von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, wonach bei Verbindung der Strafsache gegen einen Erwachsenen mit der gegen einen Jugendlichen die Zuständigkeit, wenn sich eines der Verfahren erledigt, von selbst dem Gericht zufällt, vor das der verbleibende Angeklagte gehörte, wäre er allein angeklagt gewesen (BGH LM Nr. 1 zu § 103 JGG; BGHSt 13, 157).

    Der 1. Strafsenat sieht ferner - anders als das Oberlandesgericht Stuttgart und der 4. Strafsenat in BGHSt 13, 157 - gemäß § 41 Abs. 2 JGG die Jugendkammer als Berufungsgericht für den Jugendrichter an, obwohl hier allein der erwachsene Angeklagte das Rechtsmittel eingelegt hat.

    Der 1. Strafsenat will nämlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht länger folgen, daß es stets als eine Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen sei, ob ein Jugendgericht oder ein allgemeines Strafgericht zu entscheiden hatte (BGHSt 10, 74; 13, 157, 161) [BGH 13.05.1959 - 4 StR 439/58].

  • RG, 20.10.1924 - II 721/24

    Gelten die Vorschriften des § 29 Abs. 2 GVG. über die Zuziehung eines zweiten

    Auszug aus BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
    Wie früher das Reichsgericht (RGSt 58, 331; DJ 1938, 45; HRR 1939, 447 und 1452) will er daher von Amts wegen nur Übergriffe in die Strafgewalt eines (Jugend- oder allgemeinen Straf-)Gerichts höherer Ordnung berücksichtigen.

    Das war niemals anders, weder in den Anfängen des Jugendstraf- und -Strafverfahrenerechts, als die Jugendsachen im Wege der Geschäftsverteilung einer bestimmten Gerichtsabteilung zugewiesen wurden, noch unter der Geltung des Jugendgerichtsgesetzes 1923 (§ 17 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 3; RGSt 58, 331, 332; RG DJ 1938, 45; RG HRR 1939, 447; 1939, 1452) und des Reichsjugendgerichtsgesetzes (§ 21; BGHSt 2, 308).

  • BGH, 20.03.1952 - 3 StR 1141/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
    Das war niemals anders, weder in den Anfängen des Jugendstraf- und -Strafverfahrenerechts, als die Jugendsachen im Wege der Geschäftsverteilung einer bestimmten Gerichtsabteilung zugewiesen wurden, noch unter der Geltung des Jugendgerichtsgesetzes 1923 (§ 17 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 3; RGSt 58, 331, 332; RG DJ 1938, 45; RG HRR 1939, 447; 1939, 1452) und des Reichsjugendgerichtsgesetzes (§ 21; BGHSt 2, 308).
  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
    Auszug aus BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
    Das unterscheide und sondere sie von den allgemeinen Strafgerichten auch der sachlichen Zuständigkeit nach (BGHSt 7, 26; 8, 349, 353 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55]; 9, 399, 402 [BGH 19.10.1956 - 5 StR 142/56]; BGH LM Nr. 1 zu § 103 JGG).
  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55
    Auszug aus BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
    Das unterscheide und sondere sie von den allgemeinen Strafgerichten auch der sachlichen Zuständigkeit nach (BGHSt 7, 26; 8, 349, 353 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55]; 9, 399, 402 [BGH 19.10.1956 - 5 StR 142/56]; BGH LM Nr. 1 zu § 103 JGG).
  • BGH, 19.10.1956 - 5 StR 142/56
    Auszug aus BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
    Das unterscheide und sondere sie von den allgemeinen Strafgerichten auch der sachlichen Zuständigkeit nach (BGHSt 7, 26; 8, 349, 353 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 342/55]; 9, 399, 402 [BGH 19.10.1956 - 5 StR 142/56]; BGH LM Nr. 1 zu § 103 JGG).
  • BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56

    Berücksichtigung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit in der

    Auszug aus BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
    Der 1. Strafsenat will nämlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht länger folgen, daß es stets als eine Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen sei, ob ein Jugendgericht oder ein allgemeines Strafgericht zu entscheiden hatte (BGHSt 10, 74; 13, 157, 161) [BGH 13.05.1959 - 4 StR 439/58].
  • OLG Oldenburg, 08.10.2020 - 2 Ss OWi 230/20

    StVO 2013 nicht nichtig, keine Verletzung des Zitiergebotes

    Allerdings ist die unzutreffende Annahme der Zuständigkeit durch das allgemeine Gericht nur auf Rüge zu prüfen (BGHSt 18, 79 ff; BGH, NStZ 2013, 186).
  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 319/67

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung -

    Der Beschluß des 4. Strafsenats BGHSt 13, 157 ist zwar durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 18, 79 insoweit überholt, als danach das Revisionsgericht nicht von Amts wegen, sondern nur auf Rüge zu prüfen hat, ob der Jugendrichter oder der Amtsrichter und über die Berufung die Jugendkammer oder die kleine Strafkammer zu entscheiden hatte.

    Die jetzt gestellte, von dem 1. Strafsenat schon damals allgemein aufgeworfene Frage, welche Strafkammer als Rechtsmittelgericht zuständig ist, wenn allein der erwachsene Angeklagte das Urteil des Jugendrichters mit der Berufung anficht, hat der Große Senat für Strafsachen jedoch bewußt unbeschieden gelassen (BGHSt 18, 79, 84, 81), [BGH 05.10.1962 - GSSt - 1/62].

    In der Sache tritt der Senat, seiner bisherigen Rechtsansicht folgend (vgl. BGHSt 18, 79, 80) [BGH 05.10.1962 - GSSt - 1/62], dem vorlegenden Oberlandesgericht bei.

    Denn von der nach der Entscheidung BGHSt 13, 157 zugrundeliegenden Auffassung, daß die Jugendgerichte anderer Ordnung seien als die allgemeinen Strafgerichte, ist der Große Senat für Strafsachen in dem erwähnten Beschluß BGHSt 18, 79 zugunsten der früheren Rechtsprechung abgegangen, wonach die Jugendgerichte Spruchabteilungen der ordentlichen Gerichte sind.

  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Im allgemeinen bezieht das Gesetz ihn auf das Gericht als Ganzes; auf seine einzelnen Abteilungen nur, wenn sie verschieden hohe Strafgewalt haben (BGHSt 18, 79, 83).

    Dies hat der Große Senat für Strafsachen in BGHSt 18, 79 entschieden und es entspricht seither ständiger Rechtsprechung.

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Die Jugendkammer ist gegenüber der allgemeinen Strafkammer grundsätzlich kein höherrangiges Gericht (BGHSt 18, 79, 82).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Die Lehre von den Prozeßvoraussetzungen wurde erst nach dem Erlaß der Strafprozeßordnung entwickelt; so ist z.B. die im Katalog unter § 338 Nr. 4 StPO aufgeführte sachliche Unzuständigkeit als Verfahrenshindernis anerkannt (vgl. statt aller BGHSt 18, 79, 81).

    So führt der Bundesgerichtshof bei der sachlichen Zuständigkeit "erhöhte rechtspolitische Interessen", "öffentliche Interessen", "allgemeine Belange der Rechtspflege" (BGHSt 7, 26, 28; 10, 74, 77; 18, 79, 84), bei der Rechtskraft die "allgemeine Rechtssicherheit" (BGHSt 10, 358, 363), bei der Verjährung den "Rechtsfrieden" (BGHSt 11, 393, 396) an.

  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 Ss 367/05
    Ein Verstoß gegen die entsprechende gesetzliche Zuständigkeitsregel führt daher nicht zur Aufhebung des Urteils insgesamt, da dieser Umstand nur aufgrund einer hier nicht erhobenen Verfahrensrüge gemäß § 338 Nr. 4 StPO zu beachten gewesen wäre (BGHSt 18, 79, 83; BGHSt 26, 191, 199; BGH NStZ-RR 1996, 250).

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft unter Verweis auf das Oberlandesgericht Oldenburg (NJW 1981, 1384) zunächst in ihrer Stellungnahme vom 12.08.2005 die - in der Hauptverhandlung aufgegebene - Ansicht vertreten hatte, durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 vom 05.10.1978, nach dem die sachliche Zuständigkeit der Jugendgerichte vorrangig gegenüber den Erwachsenengerichten ist, sei die von dem Bundesgerichtshof in BGHSt 18, 79 ff begründete Rechtsprechung, die Nichtbeachtung der Zuständigkeit der Jugendgerichte sei nur auf Verfahrensrüge zu überprüfen, überholt, vermochte der Senat dem nicht zu folgen.

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2007 - 2 Ss 96/06

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Duldung in der gemeinsamen

    Der geltendgemachte und nur auf die Verfahrensrüge zu berücksichtigende (vgl. BGHSt 18, 79, 83; 28, 191, 198; Senat Die Justiz 1999, 142; KK-Kuckein zu § 338 Rn 69; Eisenberg, JGG, zu § 33 Rn 37 f.; Brunner/Dölling, JGG, zu § 33 Rn 3) Verstoß gegen die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Jugend- und Erwachsenengerichten war deshalb nicht mehr zu prüfen.
  • BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96

    Jugendlicher - Jugendstrafrecht - Erwachsenenstrafrecht

    Dieser Mangel führt zwar nicht zur Aufhebung des Urteils insgesamt, da der Umstand, daß nicht die gemäß § 108 Abs. 3 Satz 2 JGG zuständige Jugendkammer, sondern die allgemeine Strafkammer entschieden hat, im Revisionsverfahren nur aufgrund einer hier nicht erhobenen Verfahrensrüge gemäß § 338 Nr. 4 StPO zu beachten gewesen wäre (BGHSt 18, 79, 83; 26, 191, 199 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75]; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1986 - 3 StR 23/86).
  • BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07

    Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge;

    Dieser Mangel führt zwar nicht zur Aufhebung des Urteils insgesamt, da der Umstand, dass nicht die gemäß § 108 JGG zuständige Jugendkammer, sondern die allgemeine Strafkammer entschieden hat, im Revisionsverfahren nur aufgrund einer hier nicht erhobenen Verfahrensrüge gemäß § 338 Nr. 4 StPO zu beachten gewesen wäre (BGHSt 18, 79, 83; 26, 191, 199).
  • OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95

    Anforderungen an die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts;

    Das Revisionsgericht hat daher von Amts wegen zu prüfen, ob die Gerichte der vorangehenden Rechtszüge zuständig waren (vgl. BGHSt 18, 79, 81).
  • BGH, 17.12.2019 - 3 StR 376/19

    Zuständigkeit der Jugendkammern für Berufungen in Jugendsachen; keine Prüfung der

  • OLG Hamburg, 11.09.2002 - 1 StO 2/02

    Berufsgerichtliche Zuständigkeit für eine Berufspflichtverletzung bei

  • OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 536/00

    Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen;

  • BGH, 21.10.1969 - 1 StR 182/69

    Anklage vor dem Jugendgericht - Wortlaut und Sinn des Geschäftsverteilungsplanes

  • KG, 30.11.2022 - 3 Ss 63/22

    Beschwer eines Angeklagten bei Aufhebung eines Freispruchs durch das

  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20

    Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender

  • BGH, 20.12.1962 - 2 ARs 81/62

    Irrtümliche Anklageerhebung beim Erwachsenengericht - Zulässigkeit einer Abgabe

  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 378/67

    Auslegung des § 429 Buchst.a-d Strafprozessordnung (StPO) unter Berücksichtigung

  • BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66

    Verurteilung wegen Meineids und wegen falscher uneidlicher Aussage - Vorliegen

  • BayObLG, 10.03.2000 - 4St RR 25/00

    Strafgewalt der kleinen Strafkammer; Feststellungen zum Schuldumfang bei

  • OLG Köln, 29.12.1995 - Ss 638/95
  • KG, 30.11.2022 - 121 Ss 147/22

    Beschwer eines Angeklagten bei Aufhebung eines Freispruchs durch das

  • BGH, 21.10.1969 - 5 StR 435/69

    Beachtung der fehlerhaften Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts durch

  • OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 423/95
  • BGH, 31.10.1972 - 5 StR 576/72

    Zuständigkeit des Schwurgerichts für Verbrechen der Körperverletzung mit

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 8/63

    Auswirkungen eines Überschreitens des Strafrahmens einer Jugendkammer auf den

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 23/86

    Zuständigkeit des Jugendgerichts bei Aburteilung von von Heranwachsenden

  • BGH, 18.07.1967 - 1 StR 235/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung - Sachliche Zuständigkeit der

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 275/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge -

  • BGH, 03.11.1964 - 5 StR 382/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1963 - 5 StR 276/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.02.1980 - 5 StR 30/80

    Zuständigkeit eines Jugendgerichts in Verfahren gegen Heranwachsende -

  • BGH, 11.08.1970 - 1 StR 129/70

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung -

  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 352/65

    Zulässigkeit der Verbindung eines Strafverfahrens gegen Heranwachsende und gegen

  • BGH, 10.11.1964 - 5 StR 463/64

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 29.05.1964 - RReg. 3 St 52/64

    Verurteilung eines Jugendlichen oder eines Heranwachsenden durch ein sachlich

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